Aus der Satzung:
- Mitglied des Vereins account planning group deutschland kann werden, wer als strategischer Planer arbeitet und über 2 Referenzen von Vollmitgliedern verfügt.
Nach Maßgabe von Satz 1 können auch juristische Personen als Fördermitglieder aufgenommen werden, sofern sie über 2 Referenzen verfügen. - Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
- Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluß. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen; sie bedarf keiner Begründung.
- Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluß.
- Mit einfachem Mehrheitsbeschluß der Mitgliedschaft können Ehrenmitgliedschaften vergeben werden.
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